Maklerauftrag

Zwischen MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH Schwerin nachfolgend „Makler“ genannt und dem Kunden nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, wird folgende Vereinbarung getroffen:

1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler als Versicherungsmakler. Grundlage der Zusammenarbeit sind die anliegenden AGB.
Der Auftraggeber beauftragt den Makler, Versicherungsverträge zu vermitteln. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, z.B. im Schadenfall. Von der Beratungspflicht ausgenommen ist die Bearbeitung von Haftpflichtansprüchen gegenüber Dritten. Details hinsichtlich der Betreuung können gesondert vereinbart werden. Die Betreuung und Verwaltung erfasst sowohl die vom Makler vermittelten Versicherungsverhältnisse als auch die bereits bei Abschluss dieses Vertrages bestehenden Versicherungsverhältnisse, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder Verwaltungshemmnisse auf Seiten der Versicherer dem entgegenstehen. (Im Fall von Verwaltungshemmnissen informiert der Makler den Auftraggeber hiervon unverzüglich.)
Erfasst sind hierbei alle betrieblichen und privaten Versicherungsverträge mit Ausnahme aller gesetzlichen Sozialversicherungen, soweit sie dem Makler durch den Auftraggeber zur Kenntnis gebracht worden sind.
Von der Betreuung sind ausgenommen:
Je nach Vereinbarung
Der Makler macht den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass ein Deckungsauftrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf. Nach Platzierung der Risiken stellt der Makler eine Versicherungsbestätigung aus, die den Versicherungsschutz vorläufig bis zur Dokumentation des Versicherungsvertrages festhält.

2. Der Makler wird hiermit bevollmächtigt, die Versicherungsinteressen des Auftraggebers wahrzunehmen und diesen in allen versicherungsrelevanten Fragen zu beraten sowie bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, umzudecken und neu abzuschließen. Dies umfasst auch die Vollmacht, mit sofortiger Wirkung prämienpflichtigen Versicherungsschutz zu beantragen, der vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und frühestens mit Widerrufseingang endet. Der Makler bzw. sein Rechtsnachfolger ist außerdem bevollmächtigt, gegenüber dem jeweiligen Versicherer sowie gegenüber Dritten (z. B. Rechtsanwälten, Behörden, Gutachtern etc.) sämtliche für die Bearbeitung und Verwaltung erforderlichen Willenserklärungen und Anzeigen abzugeben und entgegenzunehmen (insbesondere sämtliche Informationen, Bedingungen, Klauseln und andere Vertragsinformationen), Versicherungsleistungen geltend zu machen, bei der Schadenregulierung mitzuwirken, in alle den Schadenfall betreffenden Unterlagen einzusehen und Gelder aus Versicherungsfällen für Rechnung des Auftraggebers in Empfang zu nehmen. Auch umfasst diese Vollmacht die Erteilung und den Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten. Hiermit verbunden ist auch die Postempfangsvollmacht des Makler, die jeglichen Schriftwechsel umfasst, der für den Abschluss und die Verwaltung von Versicherungsverträgen notwendig ist. Der Makler ist berechtigt, Untervollmachten an Dritte, z.B. Sachverständige, Gutachter oder einen anderen Versicherungsvermittler zu erteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Makler befreit. Der Auftraggeber weist die Versicherer ausdrücklich an, dem Makler auf dessen Verlangen uneingeschränkt Auskunft zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung gegebenenfalls eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, so wird der Betreffende von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich entbunden. Die Beauftragung des Maklers führt dazu, dass der Versicherer die Verträge des Auftraggebers in den Bestand des Maklers überträgt. In Bekräftigung dieses Grundsatzes willigt der Auftraggeber ausdrücklich darin ein, dass der Makler hierdurch Kenntnis seiner Daten, ggf. auch von besonderen Arten der personenbezogenen Daten wie z.B. Gesundheitsangaben, erhält.

3. Der Auftraggeber wird dem Makler alle für die Vermittlung der Versicherungen notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen zeitnah, wahrheitsgemäß und vollständig bekannt geben.

4. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Makler für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit eine Courtage in üblicher und von der Prämie abhängiger Höhe. Die Courtage ist von den Versicherern als Teil ihrer Erwerbs-, Abschluss- und Verwaltungskosten bereits bei der Prämienkalkulation berücksichtigt und wird mit der Prämie bezahlt. Weitere Kosten können jedoch entstehen, wenn z.B. ein höherer Aufwand bei der Risikoermittlung erforderlich ist, externe Fachleute (z.B. Sachverständige oder Rechtsanwälte) eingeschaltet oder Verträge auf Wunsch des Auftraggebers bei Versicherern eingedeckt werden, die keine Courtage zahlen. Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung muss in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden.

5. Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Vollmacht gemäß Ziffer 2 des Vertrages ist jederzeit widerruflich.

6. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Makler erfüllt seine Pflichten in Übereinstimmung mit den §§ 59 ff VVG. Er legt seinem Rat regelmäßig – soweit er nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und/oder Vertragsauswahl hinweist - eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Auswahlkriterien sind in erster Linie die gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadenabwicklung sowie der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherungsverträge. Zur Sicherstellung der Bonität der vom Makler vermittelten Versicherer werden öffentlich zugängliche Informationsquellen sowie eigene Erkenntnisse berücksichtigt. Für die Bonität der Versicherer übernimmt der Makler jedoch keine Haftung. 
Der Makler berücksichtigt hierbei in der Regel nur die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegenden Versicherer (Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an andere im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren (courtagefreie Tarife). Falls der Auftraggeber dies jedoch ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.

2. Der Makler ist als zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO im Vermittlerregister bei der IHK (IHK zu Schwerin, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin, Telefonnummer +49 385 5103-0, Faxnummer +49 0385 5103-999, E-Mail info@schwerin.ihk.de) mit der Registriernummer D-81-LZ-PHBIV-24 eingetragen. Die Eintragung im Vermittlerregister kann überprüft werden beim Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen) oder unter www.vermittlerregister.info.
Der Makler hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunterneh­men eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital des Maklers.

3. Ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht möglich, weil der Vermittlung Rechtsvorschriften entgegenstehen oder sie aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist, insbesondere im Fall von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, entfällt zugleich der Anspruch auf eine diesbezügliche Beratung.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird dem Makler alle für die Vermittlung der Versicherungen notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen zeitnah, wahrheitsgemäß und vollständig bekannt geben. Tatsachen, die der Auftraggeber kennt und die für die Ermittlung des Risikos oder den Abschluss der Versicherung für diesen erkennbar relevant sind, wird er dem Makler unaufgefordert mitteilen und diesen bei Änderungen dieser Verhältnisse umgehend informieren. Alle für den Versicherungsschutz relevanten Veränderungen, insbesondere Änderungen der Adresse, Änderung der Tätigkeit, Aufnahme von Auslandsaktivitäten und/ oder Gefahränderungen wird der Auftraggeber dem Makler während der gesamten Vertragslaufzeit umgehend und unaufgefordert mitteilen. Besteht Unsicherheit über die Relevanz einer Veränderung, verpflichtet sich der Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht den Makler vorsorglich zu informieren.
Soweit der Versicherungsvertrag Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer vorsieht, ist der Auftraggeber für die Einhaltung dieser Obliegenheiten, die Umsetzung von Schutzempfehlungen und die Einhaltung von dem Versicherer gegenüber bestehenden Fristen verantwortlich. Die Nichteinhaltung von Obliegenheiten, insbesondere die Verletzung der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Darstellung des Risikos und zur Zahlung der Prämie, die Nichtbeachtung von Schutzempfehlungen und die Versäumung von Fristen können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

§ 3 Haftung

1. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf 6.000.000 EUR beschränkt. Der Makler hält eine entsprechende Versicherung für die Dauer seiner Tätigkeit aufrecht. Soweit im Einzelfall aus Sicht des Auftraggebers das Risiko eines höheren Schadens besteht, teilt der Auftraggeber dies dem Makler mit. Der Makler bemüht sich, die gewünschte Erhöhung darzustellen. Die aus der Erhöhung resultierenden Kosten übernimmt der Auftraggeber.

2. 
Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Maklerauftrages.

3.
Die Haftungsbegrenzung sowie die verkürzten Verjährungsfristen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schadenersatzansprüche nach § 63 VVG, bei denen eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften gem. § 67 VVG ausgeschlossen ist.

4. 
Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht.
 

§ 4 Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Die Aufrechnung des Auftraggebers gegen eine Forderung des Maklers ist unzulässig, soweit die Forderung des Auftraggebers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 5 Schlussbestimmungen

1. Alle in diesem Vertrag aufgeführten Rechte und Pflichten des Maklers gelten auch für seinen Rechtsnachfolger. In eine eventuelle Datenweitergabe bei Bestandsübertragung willigt der Auftraggeber ein. Ebenso willigt der Auftraggeber einer eventuellen Datenweitergabe bei Einsatz von Untermaklern/ Pools ein.

2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

3. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

4. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Schwerin.

5. Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin; www.versicherungsombudsmann.de 
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin;
www.pkv-ombudsmann.de 
Online Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Union stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
 

Hinweise zum Datenschutz

Grundsätze der Datenverarbeitung: 


Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten aus den Antragsunterlagen und der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Kündigungen, Risiko- und Vertragsänderungen) erhoben, verarbeitet und verwendet sowie an Versicherer bzw. Vermittler oder an andere mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen übermittelt werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Der Makler kann auf Grund seiner Tätigkeit ein Gesamtbild über die in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen erhalten. Gesundheitsdaten werden nur mit einer expliziten Einwilligung des Betroffenen verarbeitet.
Diese Hinweise stellen wir Ihnen auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung. 

Einwilligung in die Datenverarbeitung:


Kommunikation: 
Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Makler mittels sämtlicher Medien kontaktiert und ihn, auch über die bestehende Geschäftsbeziehung hinausreichend, informieren darf. Hierdurch sollen vor allem die reibungslose Übergabe der Betreuung und die Abwicklung etwaiger nachvertraglicher Fragen im Interesse des Auftraggebers gesichert werden. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Widerrufsrecht: 
Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit auch teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen hat.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)für M&P Cloud-as-a-Service Leistungen

der MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GMBH Schwerin

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der MARTENS & PAHL Versicherungskontor GMBH Schwerin (im Folgenden „Anbieter“) und deren Kunden (im Folgenden „Kunde“) in Bezug auf das zur Verfügung stellen der M&P Cloud „Martens & Prahl Cloud powered by Assfinet“ zur Nutzung über das Internet als sogenannte Software-as-a-Service (SaaS) (im Folgenden „M&P Cloud“).
1.2 Die M&P Cloud wird als SaaS bzw. Cloud-Lösung betrieben. Diese bietet Kunden die Möglichkeit, über das Kommunikationsmedium Internet unter der Adresse www.martens-prahl-schwerin.de die angebotenen Dienste des Anbieters zur Verwaltung ihres Versicherungsbestandes während der Vertragslaufzeit zu nutzen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen.
1.4 Individuell entwickelte M&P Cloud-Programme sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

2. Art und Umfang der Leistung

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die M&P Cloud in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der M&P Cloud steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von dem Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
2.2 Der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die M&P Cloud mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Zur Nutzung der M&P Cloud sind ausschließlich Kunden des Anbieters berechtigt. Kunden sind natürliche Personen oder Personenvereinigungen mit denen ein gültiger Versicherungsmaklervertrag mit dem Anbieter besteht. Ist der Kunde eine natürliche Person ist er gleichzeitig Nutzer. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte Anzahl von Nutzungseinheiten (Anzahl der Nutzer). Sofern der Kunde keine natürliche Person ist, benennt der Kunde eine oder mehrere natürliche Personen als Nutzer, die berechtigt sind, im Auftrag des Kunden die oben genannten Dienste wahrzunehmen. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Service an Dritte ist untersagt.
2.3 Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Service (individuelle Einstellungen oder Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Service, insbesondere eine Bearbeitung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Entsprechende Serviceleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
2.4 Die M&P Cloud ermöglicht dem Kunden die Einsichtnahme in seine Vertragsunterlagen sowie die Nutzung diverser Online-Services, wie die Verwaltung der persönlichen Daten des Kunden, die Einreichung von Schadenmeldungen, die Einsicht in Schadendetails und den Bearbeitungsstatus. Der genaue und aktuelle Umfang der über die M&P Cloud angebotenen Dienste ergibt sich aus dem website-gestützten Kundenportal.
2.5 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung für die M&P Cloud zustande. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Anträge auf Zugang zum Kundenportal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Verfügbarkeit der M&P Cloud

3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, von dem Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hardware und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Die Verfügbarkeit der M&P Cloud beträgt 95 % pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung sowie bei der nachfolgenden Nutzung der M&P Cloud wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und seine Daten und Angaben im Bedarfsfall zu aktualisieren. Der Kunde trägt das Risiko für etwaige aus unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktuellen Angaben resultierende nachteilige Folgen.
4.3 Der Kunde sichert zu, über die M&P Cloud erlangte Daten und Informationen nur für eigene Zwecke und in einer Weise nutzen, die den Zugang für andere Kunden nicht unterbricht, beschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. Kunden und Nutzern ist es insbesondere untersagt, Daten und Informationen systematisch zu extrahieren, mit diesen zu handeln, gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten oder dies Dritten zu gestatten.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zur M&P Cloud nur über die vom Anbieter mitgeteilten Zugangskanäle herzustellen. Für die Nutzung der M&P Cloud müssen die sich aus den ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für den Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen.
4.5 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der individualisierten Zugangsdaten zu beachten:

  • Individualisierte Zugangsdaten dürfen nicht elektronisch gespeichert werden (zum Beispiel im Kundensystem).
  • Bei Eingabe der individualisierten Zugangsdaten ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können.
  • Individualisierte Zugangsdaten dürfen nicht außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten bzw. mobilen Anwendungen eingegeben werden (zum Beispiel nicht auf Online Händlerseiten).
  • Individualisierte Zugangsdaten dürfen nicht, insbesondere nicht per E-Mail oder SMS, weitergegeben werden.

4.6 Der Kunde hat die Sicherheitshinweise in der M&P Cloud insbesondere betreffend Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und M&P Cloud (Kundensystem) zu beachten.
4.7 Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Dokumente mit unerlaubten Inhalt in die M&P Cloud hochgeladen werden. Zu unerlaubten Inhalten gehören insbesondere Dokumente, die die Rechte Dritter verletzen und Dokumente mit pornographischen, ehrverletzenden, oder schadhaften Inhalten (z.B. Viren, Trojaner etc.).

5. Unterrichtungspflichten und Nutzungssperre

5.1 Stellt der Kunde den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner individualisierten Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierüber zu unterrichten (Sperranzeige).
5.2 Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, eine Sperranzeige zu erstatten, wenn er den Verdacht hat, dass eine andere Person als ein berechtigter Nutzer unberechtigt Kenntnis seiner individualisierten Zugangsdaten erlangt hat oder seine individualisierten Zugangsdaten verwendet.
5.3 Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags über den Sachverhalt zu unterrichten. Soweit über den Kunden weitere Mitarbeiter/innen als Nutzer freigeschaltet wurden, hat der Kunde dem Anbieter insbesondere dann zu informieren, wenn der/die Mitarbeiter/in (i) nicht mehr im Unternehmen des Kunden beschäftigt sind; (ii) dem jeweiligen Nutzer die Nutzungsberechtigung entzogen wird.
5.4 Der Anbieter ist auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Ziffer 5.1, berechtigt, den Zugang des Kunden zur M&P Cloud zu sperren. Der Anbieter ist zu einer solchen Sperrung darüber hinaus berechtigt, wenn (i) Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der personalisierten Zugangsdaten dies rechtfertigen; (ii) der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der individualisierten Sicherheitsmerkmale besteht.
5.5 Der Anbieter hat den Kunden im Falle einer manuellen Sperrung umgehend über die Sperrung zu informieren. Der Anbieter hat die Sperre aufzuheben, sobald die Gründe, welche eine Sperre berechtigen, nicht mehr vorliegen.

6. Datenschutz

6.1 Der Anbieter ist sich der datenschutzrechtlichen Verantwortung bewusst. Vor diesem Hintergrund wird der Anbieter, sofern erforderlich, eine von diesem Vertrag unabhängige Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung, welche im Einklang mit den jeweils gültigen und anwendbaren Rechtsvorschriften zum Datenschutz stehen, abschließen.
6.2 Der Anbieter berechtigt, die von dem Kunden gespeicherten Daten in der Form, Art und Weise zu verarbeiten, soweit es für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich ist.
6.3 Weitergehende Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.martens-prahl-schwerin.de/kontakt/datenschutz/ entnommen werden.

7. Vergütung und Vertragslaufzeit

7.1 Das Bereitstellen der M&P Cloud durch den Anbieter erfolgt unentgeltlich.
7.2 Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der M&P Cloud am Übergabepunkt und gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Jede Partei kann diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich –ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist- schriftlich unter Benennung des wichtigen Grundes kündigen, sofern die jeweils andere Partei die für den wichtigen Grund begründenden Umstände auch nach schriftlicher Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt hat. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn wesentliche Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung dieses Vertrages bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht mehr zugemutet werden kann. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere die Beendigung des Versicherungsmaklervertrags zwischen dem Anbieter und dem Kunden dar.
7.4 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden für die Dauer einer Schadenabwicklung oder im Einzelfall nach billigem Ermessen die Nutzung der M&P Cloud weiter zu gewähren, wobei dem Kunden kein Rechtsanspruch auf eine derartige Verlängerung der Nutzungsberechtigung zukommt.
7.5 Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
8.2 Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
9.3 Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9.4 Der Anbieter haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für den Anbieter bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
9.5 Der Anbieter haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
9.6 Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn der Anbieter diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Anbieter zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
9.7 Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
9.8 Eine weitere Haftung des Anbieters ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

10. Freistellung von Ansprüchen Dritter

10.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der M&P Cloud eingibt, speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der M&P Cloud zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der M&P Cloud von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
10.2 Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalten und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der M&P Cloud genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens und/oder einer außergerichtlichen Auseinandersetzung, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.4 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien verpflichten sich, die Inhalte des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages, insbesondere die vereinbarten Konditionen und Preise, und alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei während der Laufzeit dieses Vertrages geheim zu halten. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus auf unbestimmte Zeit.
11.2 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche Daten, Unterlagen oder andere übermittelte Informationen, welche ihr von der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit übergeben oder übermittelt wurden, unverzüglich nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben bzw. unwiderruflich zu vernichten oder zu löschen. Darüber hinaus sind die Parteien zur Zurückgabe bzw. Vernichtung verpflichtet, wenn die jeweils andere Partei dies verlangt.
11.3 Die Parteien verpflichten sich, die aus Ziffer 10.1 und 10.2 resultierenden Geheimhaltungsverpflichtungen auch ihren Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aufzuerlegen.
11.4 Die obigen Beschränkungen bezüglich der Nutzung und Offenlegung der vertraulichen Informationen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (i) vom Empfänger ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt oder rechtmäßig und ohne Einschränkungen von einem Dritten erworben wurden, der berechtigt ist, diese vertraulichen Informationen bereitzustellen, (ii) ohne Verletzung dieses Vertrages durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind, (iii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bereits bekannt waren oder (iv) nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei frei von solchen Einschränkungen sind.
11.5 Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen verlangt, die die andere Partei betrifft, so ist dieser Partei, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

12. Datenschutz

Soweit der Anbieter über die M&P Cloud personenbezogene Daten des Kunden im Sinne einer Auftragsverarbeitung verarbeitet, werden die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

13. Sonstiges

13.1 Die AGB unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und dem deutschen Kollisionsrecht.
13.2 Zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sind ausschliesslich die zuständigen Gerichte der Hansestadt Lübeck, soweit dies wirksam vereinbart werden kann.
13.3 Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
13.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.