MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH | Schwerin
MARTENS & PRAHL Schwerin
Ihre Schadenmeldung
Für die Schadenmeldung wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie können Ihre Schäden auch hier "online" melden oder die zur jeweiligen Versicherungssparte abrufbaren Schadenformulare als Fax-Vordruck verwenden.


KFZ-Schadenanzeige
Haftpflicht-Schadenanzeige
Sach-Schadenanzeige


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Was Sie im Schadenfall besonders beachten sollten?

Schadenminderungspflicht

Bei der Schadenminderungspflicht muß der Betroffene nach Möglichkeit dafür sorgen, daß der eingetretene Schaden nicht durch eigene Unachtsamkeit vergrößert oder gefördert wird.

Liegt grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer vor, besteht kein Versicherungsschutz seitens der Gesellschaft.
Hierzu zählen zum Beispiel:

-  selbstgeflickte elektrische Sicherungen
-  gefüllte Benzinkanister in der Wohnung
-  eine laufende Waschmaschine in Abwesenheit
-  trotz Übermüdung Auto fahren
-  abgefahrene Reifen


Anzeigepflicht

Bei der Auskunftspflicht ist es insbesondere wichtig, bereits am Schadenort die richtigen Vorkehrungen zu treffen. Folgende Maßnahmen sind am Beispiel eines Kraftfahrzeugschadens von Wichtigkeit: 

  - provisorisches Absichern der Schadenstelle
  - Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges
  - Personalien des Fahrers
  - Beweise sichern (Personalien der Zeugen, Fotos vom Schaden)
  - Ort und Zeit
  - Versicherer und Versicherungsnummer des Schadengegners
  - Skizze vom Unfallort
  - Aufnahme des Protokolls ohne Schuldzugeständnis
  - Fahrzeug an den Rand fahren, keine Behinderung anderer

Die Schadenstelle darf auf keinen Fall ohne Absprache verlassen werden. Bei jeglichen Unstimmigkeiten ist die Polizei zu verständigen.
Alle diese Maßnahmen sind notwendig, um den Versicherer in seiner Ermittlung zur Feststellung des Schadenhergangs und des Schadenumfangs nicht zu behindern.
Gegebenenfalls sind auch Veranstalter, Beförderer oder das Hotel zu informieren und sich hierüber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Nach Mitteilung des Schadens erhält der Versicherungs- nehmer eine Schadenanzeige, die vollständig und korrekt ausgefüllt an den Versicherer gesandt werden muß.

Unsere Kontaktdaten:
Telefon: +49 (0) 385 64 62 70
Fax: +49 (0) 385 64 62 711
Email: kontakt(at)martens-prahl-schwerin.de

Gegebenenfalls erhalten Sie von uns auch die Telefonnummern unserer Partnerfirmen.

Um über das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges den entsprechenden Versicherer herauszufinden, kontaktieren Sie den Zentralrufstellen für den Autoversicherer.

Der Zentralruf hat eine eigene, unabhängige Datenbank, die von den Autoversicherern gespeist wird. Diese übermitteln für jedes versicherte Fahrzeug das amtliche Kennzeichen, den zugehörigen Versicherer, die Versicherungsnummer, Vertragsanfang und -ende sowie die zuständige Regulierungsstelle.

Die Rufnummer lautet: 0180 25 0 26


Anzeigepflicht


Es werden immer weniger Autos gestohlen, da die elektronischen Wegfahrsperren funktionieren. Deshalb fragen die Versicherer bei Diebstahl auch immer nach dem Verbleib der Autoschlüssel. Kann keine plausible Erklärung gegeben werden, wo die bekannte Anzahl von Schlüsseln verblieben ist, gibt es Ärger.
Deshalb bei Diebstahl oder Verlust eines Autoschlüssels immer sofort Werkstatt anfahren und Code ändern lassen.
Kosten trägt der Versicherer über die Kasko-Versicherung abzüglich Selbstbeteiligung (SB).
Sollte das Auto nach einem Diebstahl wieder gefunden werden und trägt keine Einbruchspuren, werden auch unangenehme Fragen gestellt - bis hin zur Leistungsverweigerung!

M&P Konzept-Broschüre
Die neue M&P Konzept-Broschüre gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Konzepte von M&P und wirft obendrein noch Blick auf die gesamte Gruppe und erklärt was ein "Versicherungs- makler" macht. ...mehr